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Schlichtung: So funktioniert die außergerichtliche Streitbeilegung

Kommt es zu Problemen bei einer Online-Bestellung, scheuen Verbraucher bei kleinen Streitwerten häufig den Gang vor Gericht. In genau solchen Fällen können Schlichtungsverfahren eine gute Alternative sein.

Wir erklären Ihnen, welche Vorteile Schlichtungsverfahren für Sie haben und unterstützen Sie dabei, die passende Schlichtungsstelle in der EU zu finden.

Was ist Schlichtung?

Schlichtung ist ein Instrument der außergerichtlichen Streitbeilegung. Hierbei versuchen Verbraucher und Unternehmen mithilfe eines neutralen Dritten, einem Schlichter, gemeinsam eine gütliche Einigung zu finden.

Wie läuft ein Schlichtungsverfahren ab?

Beim Schlichtungsverfahren werden beide Parteien durch eine Schlichtungsstelle unterstützt. Der Schlichter oder die sogenannte Ombudsperson lässt sowohl Sie als auch das Unternehmen zu Wort kommen und prüft die Rechtslage.

Abschließend spricht die Schlichtungsstelle eine unverbindliche Empfehlung zur einvernehmlichen Streitbeilegung aus.

Wird der Schlichtungsvorschlag von beiden Seiten angenommen, ist dieser zwischen den Beteiligten rechtsverbindlich.

In fast allen EU-Mitgliedsstaaten gibt es anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen, die bestimmte Qualitätsmerkmale erfüllen müssen. Die Einhaltung der Qualitätskriterien wird durch Behörden überwacht.

Schlichtungsverfahren müssen unparteiisch, transparent, schnell und kostengünstig sein.

Die EU-Kommission stellt eine aktuelle Liste aller anerkannten Streitbeilegungsstellen in Europa zur Verfügung.

Neben den anerkannten Schlichtungsstellen gibt es noch viele andere Schlichtungsstellen in Deutschland und Europa.

Hinweis

In Deutschland sind Verfahren vor anerkannten Schlichtungsstellen für Verbraucher kostenlos.

Welche Vorteile bietet die Schlichtung?

  • Ein unparteiisches, transparentes, schnelles und kostengünstiges Verfahren
  • Eine fachkundige rechtliche Bewertung der Streitigkeit
  • Flexible Verfahren und Lösungen
  • Verjährungshemmung (für Verbraucher)
  • Falls Sie mit dem Schlichtungsvorschlag nicht einverstanden sein sollten, können Sie diesen jederzeit ablehnen


Auch für Unternehmen ist es vorteilhaft, an Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Warum, erfahren Sie in unserer Rubrik: Schlichtung und Unternehmen.

Zwei Personen reichen sich die Hand.

Online Broschüre: Schlichtung in Europa

Schlichtungsstellen helfen Verbrauchern dabei, Streitigkeiten mit Unternehmen aus Europa zu lösen.

An einem konkreten Fallbeispiel werden alle Schritte erläutert. Praktische Checklisten helfen dabei, Wichtiges im Auge zu behalten.

Dateigröße: 1,9 MB

Wie finde ich die richtige Schlichtungsstelle?

Wir, die nationale Kontaktstelle Deutschland, unterstützen Sie dabei, eine passende Schlichtungsstelle in Deutschland oder eine zuständige Schlichtungsstelle in einem anderen EU-Land zu finden.

Gerne können Sie uns eine E-Mail senden oder uns telefonisch zu unseren regulären Sprechzeiten erreichen:

Kontakt

E-Mail: odr@evz.de

Tel.: 07851 / 991 48 60 (Di. - Do.: 9:00-12:00 und 13:00-17:00)

Fax: 07851 / 991 48 11

Wann kann ich die Plattform für Online-Streitbeilegung nutzen?

Wenn Sie einen Vertrag im Internet geschlossen haben, also in einem Onlineshop bestellt haben, und es im Anschluss zu Problemen mit dem Unternehmen kommt, können Sie die EU-Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) nutzen. 

Hier haben Sie die Möglichkeit, Kontakt mit der richtigen Schlichtungsstelle aufzunehmen oder auf neutralem Boden im direkten Gespräch mit dem Unternehmen eine Lösung zu finden.

Die Plattform bietet einen Zugang zu allen anerkannten Schlichtungsstellen in Europa und ist insbesondere dann nützlich, wenn das Unternehmen in einem anderen europäischen Land sitzt.

Ein integriertes Übersetzungs-Tool hilft dabei, Sprachbarrieren zu überwinden.

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.

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