Ihre Rechte als Patient in der EU
Urlaubszeit ist mit die schönste Zeit. Leider kann es im Urlaub oder bei einem längeren Aufenthalt in einem anderen EU-Land vorkommen, dass man sich verletzt oder krank wird. Dank der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) ist es grundsätzlich überall in der EU möglich, im Notfall zum Arzt zu gehen und die Kosten erstattet zu bekommen. Anders sieht es aus, wenn Patienten einen geplanten Eingriff im EU-Ausland vornehmen möchten, der vorher oft erst genehmigt werden muss.
In vielen Fällen ist es ratsam, dass Verbraucher eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Hier sollte darauf geachtet werden, was in den Versicherungsbedingungen steht (Stichwort: medizinisch sinnvoller Rücktransport).
Ausführliche Informationen zu diesen Themen sowie zu Versandapotheken, Organspenderegelungen in Europa und Zahnbehandlungen im Ausland finden Sie in den folgenden Artikeln.
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